AGB's

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten zwischen dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“genannt) und Personal Power Training (nachfolgend: „Anbieter“).
1.2 Der Anbieter erbringt Leistungen im individuellen und kollektiven Bereich der Fußballförderung. Hierbei stehen dem Kunden wöchentliche Kurse als auch einzelne Kurse bzw. Camps zur Verfügung.
1.3 Nicht volljährige Teilnehmer* werden bei der Abgabe von rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Erklärungen stets von ihren gesetzlichen Vertretern vertreten. Die gesetzlichen Vertreter übernehmen dabei aber ausdrücklich die vollständige Haftung für Zahlungsverpflichtungen jeglicher Art gegenüber dem Anbieter.

§ 2 Anmeldungen
2.1 Mit der Anmeldung für ein Angebot des Anbieters bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb von 7 Werktagen durch Zusenden einer Anmeldebestätigung annehmen. Mit der Annahme der Anmeldung durch den Anbieter kommt ein Vertragunter Geltung der hier aufgeführten AGB zustande.
2.2 Die Anmeldung kann per Post, E-Mail oder online auf dieser Website vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Anbieter wird den Kunden über eine Ablehnung etwa wegen Erreichens der maximalen Teilnehmerzahl per E-Mail informieren.
2.3 DerUmfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten, den Internetdarstellungen auf der Website, www.berliner-fussballcamps.de, sowie auf den hierzu bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

§ 3 Zahlung
3.1 Das Teilnahmeentgelt ist vollständig vor Veranstaltungsbeginn auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto, spätestens aber am ersten Camptag vor Ort zu entrichten. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters dargestellten Preise.
3.2 Das Recht zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Anbieters steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
3.3 Geschwisterkinder erhalten jeweils einen Rabatt von 10.00 €. Damit ein Anspruch auf den Geschwisterrabatt besteht, müssen die Kinder gleichzeitig angemeldet sein.
Bei einer erneuten Teilnahme an einem der Camps innerhalb der letzten 12 Monate, besteht ein Anspruch auf einen Treuerabatt von 10.00 €. Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar.
3.4 Sämtliche mit der Zahlung anfallende Bankgebühren, wie z.B. Rücklastschriften, gehen zu Lasten des Kunden.

§ 4 Rücktritt und Krankheit
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform und wird erst im Zeitpunkt seines Zugangs beim Anbieter wirksam. Wird die Teilnahme innerhalb der letzten 2 Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung abgesagt, werden 30 % Storno- und Bearbeitungsgebühren der Teilnahmegebühr erhoben. Bei einer Absage in der letzten Woche vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Storno- und Bearbeitungsgebühr 50 % der Teilnahmegebühr. Individualisierte Trikots werden im Falle des Rücktritts anteilig mit der Gutschrift verrechnet, sofern das Trikot bereits bedruckt wurde.
4.2 Wird die Teilnahme, aus gleich welchen Gründen auch immer oder einem krankheits- oder verletzungsbedingtem Grund, abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen. Mit dem Rücktritt des Kunden kann dieser keine weiteren Ansprüche an den Anbieter geltend machen. Die Ausrüstung dürfen die Teilnehmer im Falle eines Abbruchs in jedem Fall behalten.

§ 5 Absage von Terminen, Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen des nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin oder aus sonstigen wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen, z.B. höhere Gewalt, abzusagen. Der Kunde wird hierüber kurzfristig und schriftlich benachrichtigt. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle der Absage einer Veranstaltung zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen.
5.2 Abweichungen oder Änderungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt, die der Anbieter nach Vertragsabschluss für notwendig hält und von ihm nicht zweckmäßig herbeigeführt wurden, sind insoweit zulässig, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Der Anbieter ist berechtigt, die Trainer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, wie z.B. Krankheit oder Unfall, durch andere qualifizierte Trainer zu ersetzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.
5.3 Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballkurs in einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort nicht gewährleisten.

§ 6 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
6.1 Der Kunde hat fristgerecht seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (vgl. Ziffern 3.1 und 3.2).
6.2 Für die Dauer der Leistung des Anbieters übertragen die Erziehungsberechtigten dem Anbieter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter und Betreuer übertragen kann.
6.3 Die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Teilnehmern sind verpflichtet, diese darüber zu belehren, dass es für den Ablauf der Trainingseinheiten, Kurse und Camps und die Sicherheit aller Kinder unerlässlich ist, den Anweisungen des Anbieters und seiner Mitarbeiter Folge zu leisten.
6.4 Die Teilnehmer haben während der Trainingseinheiten, Kurse und Camps stets den Anweisungen des Anbieters und seiner Mitarbeiter Folge zu leisten und die allgemeinen Campregeln (z.B. Straftaten wie Diebstahl, Drogen- und Alkoholkonsum, Vandalismus, gefährliche Körperverletzung usw.) zu befolgen. Für den Fall des Nichtbefolgens der Anweisungen oder des Einhaltens der Campregeln hat der Anbieter das Recht, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, soweit durch die Missachtung die ernsthafte Störung des reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung zu befürchten ist.
6.5 Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Teilnahme gleich (vgl. Ziffer 4.2). Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr bzw. anteilige Erstattung besteht in diesem Fall nicht. Der Teilnehmer ist bei ausgesprochenem Ausschluss unverzüglich vom Erziehungsberechtigten abzuholen.
6.6 Kosten, die durch ein grobes Fehlverhalten des Teilnehmers entstehen, wie z.B. mutwillige Sachbeschädigung, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

§ 7 Haftung
7.1 Der Anbieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
7.2 Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Für vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall von Trainingseinheiten besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.
7.3 Die vertragliche Haftung des Anbieters ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Anbieter herbeigeführt worden ist.
7.4 Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Stadion- oder Theaterbesuche).
7.5 Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Schaden oder Verletzungen an sich oder Dritten und haftet nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Trainingsstätten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach dessen Leistungen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Für Schäden, die der Teilnehmer verursacht ist die Privathaftpflichtversicherung des jeweiligen Erziehungsberechtigten zuständig.

§ 8 Gesundheitszustand des Teilnehmers
8.1 Mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung bestätigt der Kunde bzw. dessen gesetzliche Vertreter, dass der Teilnehmer körperlich gesund und sportlich voll belastbar ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet und die Trainingseinheiten ohne Einschränkungen absolviert werden können.
8.2 Den Kunden bzw. dessen gesetzlicher Vertreter trifft zudem die Verpflichtung, den Anbieter bei Kursanmeldung bzw. bei Leistungsbeginn über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers schriftlich ebenso zu informieren wie über eine notwendige Medikamenteneinnahme und relevante Allergien des Teilnehmers.
8.3 Bei geringen Verletzungen des Teilnehmers, die während der Veranstaltung entstehen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Mitarbeitern des Anbieters versorgt wird.
8.4 Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während einer Veranstaltung des Anbieters werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.
8.5 Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers während bevollmächtigt der Kunde bzw. dessen gesetzlicher Vertreter den Anbieter, alle notwendigen Schritte und Aktionen für seine medizinisch notwendige Versorgung bzw. Behandlung und/oder seinen Heimtransport im Namen und auf Kosten des Kunden zu veranlassen. Sollten dem Anbieter hierdurch Kosten entstehen, ist der Kunde bzw. dessen gesetzlicher Vertreter gegenüber diesem zum Ersatz verpflichtet. Insbesondere erklärt sich der gesetzliche Vertreter mit der ärztlichen Behandlung seiner minderjährigen Kinder bei Krankheit oder Unfällen einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

§ 9 Versicherungen
Der Kunde sichert mit Vertragsschluss bzw. Kursanmeldung zu, ordnungsgemäß kranken- und haftpflichtversichert zu sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

§ 10 Foto- und Filmrechte
Der Kunde bzw. dessen gesetzlicher Vertreter geben mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Fotos und Filmaufnahmen während der Einheiten, Kurse oder Camps durch den Anbieter sowie die vom Anbieter beauftragten Werbeagenturen angefertigt werden und vom Anbieter uneingeschränkt für die Öffentlichkeitsarbeit in allen Medien, insbesondere auch im Internet und den sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram, Twitter, YouTube), auch in bearbeiteter Form, ohne räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkung, veröffentlicht und für kommerzielle Zwecke verwendet oder verbreitet werden.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
11.1 Auf das zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis findet unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
11.2 Die Vertragsparteien vereinbaren, dass für den vorliegenden Vertrag Berlin Gerichtsstand sein soll.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder nach Vertragsschluss unwirksam, undurchführbar oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen unberührt und gültig.
Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung eine neue wirksame Regelung zu vereinbaren, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung in rechtlich zulässiger Weise gerecht wird. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

* Die Verwendung der (männlichen) Bezeichnung "Teilnehmer" erfolgt ausschließlich zur übersichtlichen Textgestaltung. Mit dieser Verwendung ist keine Diskriminierung, gleich welcher Art, verbunden oder gar beabsichtigt.